*Eigentlich wollte man doch nur fröhlich den Geburtstag feiern
Die Staatsan waltschaft Saarbrücken hat am 16.07.2018 im Verfahren gegen einen 59-jährigen deutschen und russischen Staatsangehörigen Anklage zum Landgericht -Schwurgericht – Saarbrücken wegen des Verdachts des Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchtem Mord in zwei weiteren Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen in Tateinheit mit Führen einer Schußwaffe gemäß § 52 WaffG, §§ 211, 212, 223, 224 Abs. 1 Nummer 2, 22, 23, 52 StGB erhoben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen feierte die geschiedene Ehefrau N.H. des Angeschuldigten am 19.05.2018 in ihrem Wohnanwesen in 66130 Saarbrücken ihren 60. Geburtstag, der zu diesem Zeitpunkt zwei Tage zurücklag. Anlässlich der Feier waren neben der N.H. mehrere Familienmitglieder anwesend, u.a. der Sohn V.H. des Angeschuldigten, die Tochter H.H. des Angeschuldigten und deren Ehemann A.H. Der Angeschuldigte soll sich von seiner geschiedenen Ehefrau sowie den vorgenannten beiden Kindern„ ein Leben lang drangsaliert“ gefühlt haben und es als ungerecht empfunden haben, dass diese lebten und er mit einer schweren Nierenerkrankunghabe leben müssen. Aus diesen Gründen soll sich der Angeschuldigte entschlossen haben, seine geschiedene Ehefrau und die beiden vorgenannten Kinder zu erschießen. Zu diesem Zweck soll sich der Angeschuldigte gegen 14:30 Uhr zum Wohnhaus der geschiedenen Ehefrau begeben und dieses durch die geöffnete Terrassentür betreten haben. Danach soll er mittels einer Jahre zuvor illegal beschafften Pistole Walther zunächst auf seine Tochter H.H. geschossen und diese am linken Oberarm getroffen und dort verletzt haben. Als deren Ehemann ihr zu Hilfe habe kommen wollen, soll der Angeschuldigte auch auf diesen geschossen und dabei sofort tödlich verletzt haben. Hiernach soll der Angeschuldigte zweimal auf seine geschiedene Ehefrau geschossen und diese dabei am linken Oberarm und in die Brust getroffen haben. Die geschiedene Ehefrau soll dann schwerverletzt vor die Haustür geflüchtet und sich dort auf die Treppen gesetzt haben. Danach soll es zu einem Gerangel zwischen dem Angeschuldigten und dessen Sohn V.H. gekommen sein, in dessen Zuge der Angeschuldigte mehrfach auf den Sohn geschossen und diesen dreimal mindestens einmal tödlich getroffen haben soll. Schließlich soll sich der Angeschuldigte zu seiner geschiedenen Ehefrau begeben haben und diese aufgefordert haben, nun ihn mit der Pistole zu erschießen. Die Ehefrau soll das abgelehnt haben, wonach sich der Angeschuldigte entfernt haben soll. Er wurde zeitnah festgenommen und befindet sich seit dem 20.05.2018 in Untersuchungshaft. Die geschiedene Ehefrau musste wegen der Schußverletzungen zwischenzeitlich zweimal operiert werden. Der Angeschuldigte ist geständig und hat auch die entsprechende Motivlage geschildert. Der Geschehenshergang lässt sich mittels der in Einklang stehenden Ergebnisse der Angaben der Zeugen und der objektiven Spuren sowie der Ergebnisse der Obduktionen und weiteren ärztlichen Untersuchungen nachvollziehen.
Hinweis: Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist
Staatsanwaltschaft Saarbrücken
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*Überschrift geändert