Anklage wegen versuchten Totschlags zum Nachteil der Ehefrau.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am 17.09.2020 im einem Verfahren Anklage gegen einen 80jährigen Deutschen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung gemäß §§ 212 Abs. 1, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5, 22, 52 StGB zum Landgericht – Schwurgericht – in Saarbrücken erhoben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeschuldigte am 14.09.2020 im Bereich eines Krankenhauses in Merzig seiner 77jährigen und schwer erkrankten Ehefrau mehrfach mittels einer Schreckschusswaffe in Tötungsabsicht gegen den Kopf geschossen haben, als diese in ein Pflegeheim verlegt werden sollte. Die Ehefrau erlitt hierdurch Verletzungen, die allerdings nicht lebensgefährlich waren. Der Angeschuldigte wurde am Tattag festgenommen und befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft. Er ist geständig und hat sich eingelassen, er habe seine Ehefrau, die bereits Todessehnsucht geäußert habe, erlösen wollen.
Hinweis der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld
nachgewiesen ist.
text.Staatsanwaltschaft Saarbrücken
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red.zbs / mp