OB Conradt: „Wir schaffen Übergangslösung bis einheitliche Landesregelungen vorliegen“
Die Landeshauptstadt wird bereits heute Abend, Freitag, 11. Juni, zum Start der Fußball-Europameisterschaft TV-Übertragungen der Abendspiele in der Außengastronomie mit einer Übergangslösung zulassen. Diese gilt vorerst bis zum kommenden Montag, 14. Juni, und berücksichtigt sowohl Fragen des Infektions- als auch des Immissionsschutzes.
TV-Übertragungen in der Außengastronomie werden zugelassen, wenn die Bildschirme gezielt auf die Sitzplätze der Außengastronomie ausgerichtet sind – und die Spiele somit außerhalb der Bestuhlungsflächen nicht oder nur schwerlich verfolgt werden können. Die Wirte wirken daran mit, dass sich auch im Umfeld ihrer Außenbestuhlungsflächen keine Menschenansammlungen bilden. Wirte in stark frequentierten Bereichen wie am St. Johanner Markt werden dies mit eigenen Ordnern sicherstellen. In diesem Zusammenhang weist die Stadt nochmals darauf hin, dass in der Saarbrücker City in weiten Teilen außerhalb der Außengastronomie eine Maskenpflicht und ein Alkoholverbot gelten.
Gemäß einer landesweit geltenden Lärmschutzverordnung müssten Wirte die TV-Übertragungen um 22 Uhr beenden, also in der Halbzeit der Abendspiele. Das wäre den Gästen nicht vermittelbar, würde Konflikte provozieren und die öffentliche Sicherheit gefährden. Die Landeshauptstadt wird daher vorübergehend Übertagungen bis zum Ende der Spiele dulden.
Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Wir wollen einen schönen und sicheren Fußball-Sommer in Saarbrücken – natürlich auch in der Außengastronomie. Dafür brauchen wir im Saarland praktikable Regelungen für unsere Wirte, die TV-Übertragungen der Abendspiele draußen ermöglichen. Ich hoffe, dass es diese schnell geben wird. In der Zwischenzeit haben wir in Saarbrücken eine Übergangslösung geschaffen.“
Die Übergangslösung wir die Stadt heute kurzfristig mit den Wirten besprechen.
Rechtlicher Hintergrund: Landesweite Regel für TV-Übertragungen in Außengastro fehlt
Im Saarland gelten ab dem heutigen Freitag weitere Corona-Lockerungen, auch für die Gastronomie (z. B. verlängerter Alkohol-Ausschank, Wegfall der Testpflicht). Es gibt aber noch keine praktikable Regelung für TV-Übertragungen im Bereich der Außengastronomie für die Zeit der EM-Spiele. Im Saarland gilt die „Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie“. Gemäß § 3 dieser Verordnung sind TV-Übertragungen grundsätzlich ab 22 Uhr in der Außengastronomie untersagt, sie müssten also während der Halbzeit der Abendspiele beendet werden.
Bei vorherigen EM- und WM-Turnieren hatte das Land an die Übertragungszeiten der Spiele angepasste Ausnahmeregelungen für die Außengastronomie im gesamten Saarland erlassen. Für die am heutigen Freitag startende EM gibt es bisher keine solche Ausnahmeregelung. Saarbrückens Oberbürgermeister Uwe Conradt hat vom Land gefordert, Klarheit zu schaffen, ob eine entsprechende Regelung für die EM noch geschaffen werden soll und eine solche saarlandweite Lösung begrüßt.
Daneben erschwert es die neue Corona-Verordnung für Wirte in stark frequentierten Bereichen, TV-Übertragungen im Bereich der Außengastronomie rechtssicher durchzuführen. TV-Übertragungen im öffentlichen Raum fördern Ansammlungen, auch außerhalb der Außenbestuhlung – die sollen aber auch weiterhin vermieden werden.
Die Wirte am Markt haben der Stadt bereits signalisiert, mit privaten Sicherheitsdiensten für geordnete Verhältnisse sorgen zu wollen, was die Landeshauptstadt ausdrücklich begrüßt. Um sichere Fußballabende zu gewährleisten, ist aus Sicht der Landeshauptstadt insbesondere an stark frequentierten Plätzen wie dem St. Johanner Markt zudem die Mitwirkung durch die Vollzugspolizei notwendig. Die Landeshauptstadt hat beim Land bereits einer entsprechende Unterstützung angefragt.
Conradt: „Wir schaffen jetzt eine vorübergehende Zwischenlösung zum EM-Start, um die von der Pandemie besonders stark gebeutelten Wirte zu unterstützen.“ Er erneuerte seinen Appell an die Landesregierung, schnellstmöglich praktikable Lösungen für die Wirte zu schaffen. Aufgrund der Kurzfristigkeit, mit der die neue Rechtsverordnung in Kraft gesetzt worden ist, sei ein koordiniertes Umsetzen der Verordnung erschwert geworden.
Im Zuge der Pandemie hatte die Stadt die Außengastronomie-Flächen am St. Johanner Markt bis auf das maximal Mögliche erweitert.
text.stadt saarbrücken
foto.symbol
red.zbs / mp