Winterbach/St. Wendel. Erneut fiel der St. Wendeler Polizei ein Roller Marke Piaggio mit Versicherungskennzeichen auf, welcher vor dem Streifenwagen mit einer konstanten Geschwindigkeit zwischen 40 und 45 km/h herfuhr.
Auf dem Verbindungsweg zwischen Winterbach und Marpingen konnte der Roller angehalten und kontrolliert werden.
Fahrer war ein 17-Jähriger aus Marpingen. Auf Verlangen händigte dieser eine Mofaprüfbescheinigung sowie die Fahrzeugpapiere aus.
Aus den Fahrzeugpapieren war zu ersehen, dass das Gefährt lediglich 25 km/h hätte fahren dürfen.
Auf Vorhalt gab der jugendliche Fahrer an, dass ihm der Roller zu langsam gewesen sei und er deshalb die Drossel ausgebaut habe. Dem jungen Mann war auch bewusst, so die Polizei, dass er ohne Führerschein das Fahrzeug hätte nicht fahren dürfen.
Der Roller wurde zwecks Erstellung eines Leistungsgutachtens sichergestellt.
Der Vorfall ereignete sich am Freitag, 14 August um 17:30 Uhr.
Sonntagnacht 16. August, um 01:37 Uhr, wurde ein weiterer Roller durch eine Polizeistreife in der Tholeyer Straße in St. Wendel überprüft. Diesmal war es eine Yamaha. Fahrer war ein 16-Jähriger aus St. Wendel. Auch sein Gefährt fiel auf, weil er mit einer Geschwindigkeit von 40 bis 45 km/h vor der Polizeistreife herfuhr. Auf Verlangen händigte der Fahrer die geforderten Papiere aus. Aus den Fahrzeugpapieren ging hervor, dass der Roller tatsächlich für eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zugelassen war. Allerdings war der Fahrer nicht im Besitze der erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse „AM“. Der Fahrer wusste um den Zustand, dass der Roller nicht gedrosselt war, dass er dafür eine Fahrerlaubnis benötige und dass er diesen nicht hätte im öffentlichen Straßenverkehr führen dürfen. Er habe den Roller erst vor wenigen Wochen gekauft und sei bislang noch nicht dazu gekommen, eine Drossel einzubauen. Gegen beide wurde ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Pressemitteilung der saarl. Landespolizei.