Sechs von 46 Proben wegen zu viel Cumarin beanstandet.
Der Duft nach Zimt gehört für viele untrennbar zur Weihnachtsbäckerei. Allerdings ist gerade bei Zimtplätzchen Vorsicht geboten. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher das beliebte Gebäck gefahrlos genießen können, waren wieder zur Vorweihnachtszeit die Lebensmittelkontrolleure unterwegs, um die Zimtplätzchen unter die Lupe zu nehmen. Diese werden auf ihren Gehalt an Cumarin untersucht, das in hohen Dosen gesundheitsschädlich sein kann.
Ergebnis der Kontrollen: 46 Proben wurden insgesamt untersucht. Die Backwaren stammten überwiegend aus handwerklicher Herstellung saarländischer Betriebe. Der Grenzwert von 50 mg/kg war bei 6 Proben Zimtwaffeln überschritten.
Neben den Grenzwertüberschreitungen wurden bei insgesamt 27 Proben Kennzeichnungsmängel festgestellt.
Das beanstandete Gebäck wurde aus dem Verkehr gezogen. Darüber hinaus muss in den Verkaufsräumen der betroffenen Betriebe ein Aushang die Kunden über den zu hohen Cumarin-Gehalt informieren, damit bereits verkaufte Plätzchen möglichst nicht verzehrt werden. Die lebensmittelrechtlichen Verstöße werden durch entsprechende Geldstrafen sanktioniert.
„Die festgestellten Grenzwertüberschreitungen bei Cumarin zeigen uns, dass die Arbeit unserer Lebensmittelkontrolleure nach wie vor unverzichtbar ist. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass von Lebensmitteln keine Gefahr ausgeht“, so Verbraucherschutzminister Reinhold Jost.
Bei den Kontrollen im Vorjahr waren von insgesamt 20 Proben 2 Proben beanstandet worden.
Cumarin kann in höheren Mengen Kopfschmerzen auslösen und sogar die Leber schädigen. Erst bei einer deutlichen Überschreitung des EU-Grenzwertes von 50 mg/kg ist jedoch eine Gesundheitsgefährdung zu befürchten. Wenn der EU-Grenzwert eingehalten wird, ist bei üblichen täglichen Verzehrsmengen (bis ca. 30 g Zimtsterne und 100 g Lebkuchen) auch bei Kindern keine Gefahr zu befürchten.
Cumarin ist ein natürlich vorkommender Pflanzenstoff, der einen süßlichen, kräuterartig-würzigen Geruch aufweist. Unter anderem ist Cumarin in Waldmeister und in Zimt enthalten. Bei Zimt unterscheidet man zwischen Cassia-Zimt, der einen hohen Cumaringehalt (bis 6000 mg/kg) aufweist und Ceylon-Zimt, der nur geringe Mengen an Cumarin enthält. Da Cassia-Zimt billiger ist, wird meist dieser zur Herstellung von zimthaltigen Backwaren verwendet.
Minister Jost rät den Verbraucherinnen und Verbrauchern, beim Backen Ceylon-Zimt zu verwenden. „Bei Ware, die unter der alleinigen Bezeichnung „Zimt“ angeboten wird, handelt es sich in der Regel um Cassia-Zimt. Dieser sollte nur sparsam verwendet werden.“
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red.zbs