Stadt lehnt eine Forderung auf Spielverbot für Zirkus ab
Von ZBS Redaktion
In Saarbrücken gibt es Streit um den Auftritt des Zirkus Charles Knie auf den Saarterrassen. Stadt lehnt eine Forderung auf Spielverbot für Zirkus ab.
PETTA hatte die Stadtverwaltung Saarbrücken aufgefordert dem Zirkus Charles Knie ein Auftrittsverbot zu erteilen. Der Grund läge darin das gegen den Zirkus wegen Tierquälerei ermittelt werde.
Tierschutz-Ermittler dokumentieren angeblich an mehreren Orten, dass die Elefanten und andere Tiere beim Transport zum nächsten Gastspielort bis zu 16 Stunden auf dem LKW-Anhänger ausharren müssen.
PETA hätte daraufhin Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen die Zirkus-Verantwortlichen wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gestellt (Az. 70 Js 46/12).
Schriftliche Aussagen sowie Fotomaterial liegen PETA angeblich vor.
Sascha Melnjak, Geschäftsführer vom Zirkus Knie erklärte, das ein langer Transport für die Elefanten keine Tierquälerei sei‘, was auch durch eine medizinische Untersuchung nachgewiesen worden sei. „Wenn er wüsste, dass bei ihnen Tiere gequält werden, würde er seinen Zirkus dicht machen“, so Melnjak. Dass sich ein Tiertrainer wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten müsse, sei ebenfalls nicht richtig.
„Peta“ forderte die Stadt Saarbrücken auf, das Gastspiel auf dem Festplatz Saarterrassen, das ab Freitag beginnt, zu verbieten, weil dem Zirkus „wegen tierquälerischer Haltung seiner Elefanten der Prozess gemacht wird“.
Die Stadtveraltung lehnte diese Forderung ab. Der Zirkus Charles Knie habe grundsätzlich das gleiche Recht, den Festplatz zu nutzen wie jeder andere Zirkusbetrieb auch. Der Hinweis, man habe gegen den Zirkus vor zwei Jahren Anzeige erstattet und deswegen laufe ein Ermittlungsverfahren, ändere daran nichts. Es sei nichts bewiesen.
Im April berichtete die Rhein-Zeitung, dass die Stadt Sinzig dem Zirkus einen Auftritt untersagt habe. Die Stadt Sinzig habe dies allerdings mit einer „geänderten Marketing-Strategie“ und einer „Übersättigung der Bevölkerung“ begründet. Zudem ermittelt laut „Peta“ die Staatswanwaltschaft Wuppertal wegen „tierquälerischer Praxis“ gegen das Unternehmen.
Anmerkung ZBS: Nach wie Vor ist nichts erwiesen. Nach wie vor läuft ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen den Zirkus. Es läuft daher auch noch kein gerichtliches Verfahren. Von einem Prozess kann man daher auch noch nicht rede. Ob es überhaupt je ein Prozess gibt, steht in den Sternen. Nach deutschem Recht gilt immer noch die Unschuldsvermutung. So lange die Tat dem Täter nicht rechtskräftig durch Urteil nachgewiesen ist, bleibt der unschuldig. Das heißt er hat die gleichen Rechte wie jeder andere unschuldige Bürger in unserem Land. Er hat also auch das Recht seine Auftritte vorzuführen. Die Stadt Sinzig hat im Gegensatz der Stadt Saarbrücken übertrieben gehandelt
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