Verbraucherschutzminister Jost rät zu Vernunft und Vorsicht
Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende und wird traditionell mit Feuerwerk verabschiedet. „Die fröhliche Stimmung bei der Silvesterknallerei darf aber nicht zu Unvorsichtigkeit beim Umgang mit Feuerwerkskörpern führen“, mahnt Verbraucherschutzminister Reinhold Jost.Egal ob zischende Rakete, Chinaböller oder Rauchfackel, immer wieder kommt es zu Unfällen in der Neujahrsnacht. Tausende Menschen in Deutschland erleiden beim Jahreswechsel akute Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden oder Verbrennungen. Jost: „In der Vorfreude auf das neue Jahr werden häufig riskante Abschussstellen verwendet, zu wenig Abstand gehalten oder versucht, verunglückte Blindgänger erneut zu zünden. Meine Bitte: Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen und gehen Sie nicht leichtsinnig mit Silvesterknallern um.“
Schon beim Kauf sollten Verbraucher darauf achten, dass auf der Verpackung die Kennzeichnung mit CE-Zeichen und Registriernummer (z. B. 0589-F2-1234) aufgedruckt ist und die Gebrauchsanleitung beiliegt. So ist gewährleistet, dass nur geprüfte Feuerwerkskörper eingekauft werden. Zuhause ist auf eine sichere Lagerung zu achten: Auf dem warmen Ofen, neben Kerzen und Weihnachtsbaum sind keine geeigneten Lagerplätze. „Beachten Sie unbedingt die aufgedruckte oder beigefügte Gebrauchsanleitung mit den Sicherheitshinweisen. Viele Unfälle können so vermieden werden“, so der Minister.
Zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen muss genügend Abstand eingehalten werden. Schließlich können die Funken von Feuerwerksraketen eine Höhe von 90 Metern erreichen.
Abschließend weist der Minister daraufhin: „Wer zur Verminderung der Feinstaubbelastung in der Silvesternacht beitragen möchten, sollte das Abbrennen von Feuerwerk einschränken oder ganz darauf verzichten. Das schützt nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Umwelt, verursacht weniger Müll und reduziert den Energieaufwand, der bei der Herstellung der Feuerwerkskörper erheblich ist.“
Hintergrund:
Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffrecht in Kategorien eingeteilt: Unter Kleinfeuerwerk Kategorie 1 fallen z.B. Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. Diese dürfen Kinder erst ab einem Alter von 12 Jahren besitzen und abbrennen. Für den Erwerb und Umgang mit Kleinfeuerwerk Kategorie 2, wie z. B. Raketen, Sonnenräder und Chinaböller, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Der Verkauf des Kleinfeuerwerks für Silvester wird aus Sicherheitsgründen zeitlich begrenzt. 2018 darf ab dem 28. Dezember verkauft werden. Das Abbrennen selbst ist aber erst zum Jahreswechsel, also am 31. Dezember bzw. 1. Januar erlaubt.
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hält zwei Informationsflyer für Handel bzw. Verbraucher unter https://www.saarland.de/231355.htm zum Download bereit.
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red.zbs