Unnötig laute Auspuffanlagen sollen verboten werden – UMK fordert auch Nachrüstungen für alle Diesel-Fahrzeuge
Viel Lob und Unterstützung für seinen Vorstoß, besonders laute Auspuffanlangen verbieten zu lassen, hat der saarländische Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost, jetzt beim Treffen mit seinen Amtskollegen in Bremen erhalten. Alle Länderminister stimmten dem Beschlussvorschlag zur Verbesserung des Schutzes vor Motorenlärm, den das Saarland auf der Umweltministerkonferenz (UMK) vorlegte, zu.
Darin wird festgestellt, dass „insbesondere Fahrzeuge, die mit Klappenauspuffanlagen oder Soundgeneratoren ausgestattet sind, zunehmend Verursacher unnötigen Straßenverkehrslärms sind“. Die Umweltminister bitten die Verkehrsministerkonferenz, die Rahmenbedingungen für eine Überwachung der Geräuschemissionen bei den Hauptuntersuchungen und auch für wirksame Verkehrskontrollen zu schaffen, um so Manipulationen an Autos oder Motorrädern zu verhindern.
Auch eine Anpassung der Geräuschgrenzwerte im Typgenehmigungsverfahren an die realen Nutzungsbedingungen sei notwendig.
Darüber hinaus wird der Bund aufgefordert zu prüfen, ob in Deutschland Klappenauspuffanlagen bereits zum jetzigen Zeitpunkt verboten werden können.
„Es ist absurd, dass wir jedes Jahr mit Millionenbeträgen Lärmschutzmaßnahmen auf den Weg bringen und gleichzeitig dulden, dass Autos viel lauter gemacht werden, als sie es aus technischer Sicht sein müssten“, begründet Minister Jost seine Initiative. Es würden Autos zugelassen, die ab Werk mit so genannten Klappenauspuffanlagen ausgestattet wurden. Die haben keine weitere Funktion, als einen charakteristischen „Sound“ zu erzeugen, also ohrenbetäubenden Lärm. Außerdem würden bei hubraumstarken Pkw auch Soundgeneratoren verbaut, die außerhalb des Testzyklus Lärm produzieren, der das normale Auspuffgeräusch akustisch überlagert. Jost: „Es ist ein Irrsinn, dass Schalldämpferanlagen umgangen werden. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben, und wir haben gute Argumente dafür. Lärm macht krank.“
Auch eine Beschlussvorlage aus dem Saarland zum Diesel-Streit fand auf der UMK Gehör. Wie bereits die Verbraucherschutzminister und am 19. Oktober auch der Bundesrat pochen die Umweltminister darauf, dass eine Hardware-Nachrüstung für Diesel-Fahrzeuge unverzichtbar ist. Die Kosten dieser Nachrüstungen liegen, so die UMK, in der Verantwortung der Hersteller und dürfen nicht zu Lasten der Verbraucher oder des Steuerzahlers gehen.
„Die Diesel-Fahrer haben ein Recht auf Wiedergutmachung und echte Hilfe bei der Beseitigung der Schummeleien. Und hier muss das Verursacherprinzip greifen – nach dem Motto: Wer bescheißt, der bezahlt. Dafür müssen wir unverzüglich einen Rechtsrahmen schaffen“, so Jost. Der Druck auf die Autokonzerne dürfe jetzt nicht nachlassen. „Die Hersteller haben Glaubwürdigkeit und Vertrauen verspielt“, betont Jost und weist darauf hin, dass das neue Gesetz für Musterverfahren am 1. November in Kraft getreten ist. Betroffene Diesel-Besitzer können damit ihre Fälle bündeln und mit der Unterstützung einer Verbraucherorganisation, etwa der Verbraucherzentrale, vor Gericht ziehen.
In einer Protokollerklärung von 15 Ländern wurde der Bund zudem aufgefordert, die Möglichkeit einer Hardware-Nachrüstung sowie Umtauschprämien nicht nur, wie von der Bundesregierung geplant, für die 15 besonders belasteten Gebiete (mit einem Stickoxid-Jahresmittelwert von mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft), sondern flächendeckend in Deutschland für alle betroffenen Diesel-Besitzer vorzusehen.
Jost: „Es ist im Übrigen im Sinne der Ressourcenschonung, dass funktionierende Fahrzeuge nicht verschrottet, sondern nachgerüstet werden.“
In einer weiteren Protokollerklärung wird der Bund aufgefordert, Stickoxid-Grenzwerte keinesfalls aufzuweichen, um auf diese Weise Fahrverbote zu vermeiden. Ein solches Vorgehen sei europarechtlich nicht haltbar und vermittele überdies den Eindruck, Grenzwerte seien nur unverbindliche Richtwerte.
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