Urteil wegen Brandstiftung mit Todesfolge gefällt

Toni S. muss ins Gefängnis – Sebastian M. bleibt frei Urteil wegen Brandstiftung mit Todesfolge gefällt

Der Brandstifter von Wiebelskirchen wurde am Dienstagnachmittag, 12. März, wegen Brandstiftung mit Todesfolge und Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt. Er hatte in Neunkirchen -Wiebelskirchen in der Kuchenbergstrasse ein Feuer gelegt, wo ein 38-jähriger Mann ums Leben kam. 14 Personen wurden durch die Feuerwehr gerettet, vier von ihnen wurden verletzt.
Sebastian M. erhielt wegen der Beihilfe der besonders schweren Brandstiftung in Tateinheit mit Diebstahl als erzieherische Maßnahme lediglich eine Betreuungsweisung. Ihm wurde ein Betreuer zugeteilt.
Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass Toni S. zusammen mit Sebastian M. in das Brandhaus eingedrungen sind und dort einen Kinderwagen in Brand steckte hat.
Laut der Anklage habe Toni S. in der Vergangenheit schon einmal Brand gelegt. Er soll wie Sebastian M. intellektuell stark eingeschränkt sein. Ein psychiatrischer Gutachter stellt fest, dass der 30-jährige Toni S. aufgrund einer Minderbegabung und Alkoholkonsum vor der Tat vermindert schuldfähig gewesen ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Verteidigung von Toni S. Revision einlegen wird.

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