Verdacht gegen vermeintlichen IS-Kämpfer aus Saarbrücken bestätigt sich nicht

Mitglieder des Assyrischen Kulturvereins Saarlouis hatten sich im Januar 2016 u.a. an die Polizei gewandt. Verdacht gegen vermeintlichen IS-Kämpfer aus Saarbrücken bestätigt sich nicht

Von Landespolizei Saarbtrücken

Saarbrücken. Ermittlungen der Abteilung Staatsschutz und des Dezernats Kriminaltechnik des Landespolizeipräsidiums haben den Verdacht, dass es sich bei einem in Saarbrücken lebenden Syrer um ein Mitglied der Terror-Organisation des sogenannten Islamischen Staates (IS) handelt, nicht bestätigt. Offenbar lag eine Verwechselung vor.

Mitglieder des Assyrischen Kulturvereins Saarlouis hatten sich im Januar 2016 wegen Fotos, die über Facebook verbreitet worden waren, an Polizei und Medien gewandt (wir haben darüber berichtet). Auf den Bildern waren Personen gemeinsam mit der IS-Flagge zu sehen. In einem der abgebildeten Männer glaubten die Zeugen einen in Saarbrücken lebenden Syrer erkannt zu haben.

Umfangreiche Ermittlungen der Abteilung Staatsschutz und der Kriminaltechnik des Landespolizeipräsidiums haben nun ergeben, dass der benannte Syrer nicht mit der Person auf den Facebook-Bildern identisch ist. Die Polizei konnte allerdings ermitteln, dass ein anderer 30-Jahre alter Syrer mit Wohnsitz in Saarbrücken die Bilder auf Facebook eingestellt hatte. Da darauf die IS-Flagge abgebildet war, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet.

Hinweise, dass der 30-Jährige selbst Mitglied des IS ist oder mit diesem sympathisiert, ergaben sich nicht.

Angesichts der Zuwanderungsbewegung nach Deutschland ist nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden davon auszugehen, dass sich unter den Flüchtlingen auch aktive und ehemalige Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten terroristischer Organisationen (wie dem sogenannten Islamischen Staat) sowie Einzelpersonen mit extremistischer Gesinnung und/oder islamistisch motivierte Kriegsverbrecher befinden können.

Die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern erhielten in diesem Zusammenhang, bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland, Hinweise im unteren dreistelligen Bereich auf derartige Personen. Diesen Hinweisen wird in jedem Einzelfall unverzüglich nachgegangen.

Die Attentate vom 13.11.2015 in Paris haben gezeigt, dass sich der sogenannte „Islamische Staat“ des aktuellen Flüchtlingsstroms bedient, um (Selbstmord-) Attentäter zur Begehung von Anschlägen nach Europa zu schleusen.

Den Sicherheitsbehörden liegen Einzelhinweise auf ein gezieltes, bzw. organisiertes Einschleusen von Mitgliedern/ Unterstützern terroristischer Organisationen im Flüchtlingsstrom mit dem Ziel der Begehung von Anschlägen in Deutschland vor. Bislang haben sich diese Einzelhinweise nicht bestätigt.

Die Bearbeitung dieser Hinweise erfolgt im engen Austausch mit den betroffenen Sicherheitsbehörden bzw. im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), in dem auch die Polizei des Saarlandes vertreten ist.

Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle oder die Sonderkommission „Favorit“ der Abteilung Staatsschutz unter der Telefonnummer 0681/962-2660 oder per E-Mail an LPP23@polizei.slpol.de entgegen.

Dies ist eine redaktionelle unbearbeitete Pressemitteilung der Landespolizei Saarbtrücken.