Ergebnismeldung des Landespolizeipräsidiums.
Von Landespolizei Saarbrücken
Saarbrücken. In der Adventszeit führten die Verkehrsdienste der saarländischen Polizei, teilweise unterstützt durch örtliche Polizeiinspektionen, Verkehrskontrollen im Umfeld von Weihnachtsmärkten und anderen Weihnachtsveranstaltungen durch.
Im Ergebnis wurden 28 Ermittlungsverfahren gegen Verkehrsteilnehmer eingeleitet, die in Folge des Genusses von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln nicht mehr fahrtüchtig waren.
Vier der festgestellten Personen verstießen gegen die 0,5 Promille-Grenze und müssen mit mindestens 500 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.
Acht der Fahrzeugführerinnen und -führer wiesen einen Promillewert über 1,1 Promille auf und fielen damit in den Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit. Gegen sie wurden Strafverfahren eingeleitet und ihre Führerscheine verblieben gleich bei der Polizei.
Ebenfalls nicht mehr fahrtüchtig waren elf Personen nach dem Genuss anderer berauschender Mittel, also Drogen, und fünf weitere, die Alkohol und andere berauschende Mittel zu sich genommen hatten. Gegen sie wurden ebenfalls Strafverfahren eingeleitet, da sie trotz ihres Zustandes am Straßenverkehr teilgenommen hatten.