46 km/h zu schnell bedeuten 200 Euro Bußgeld – zwei durch Drogen beeinträchtigte Fahrer aus dem Verkehr gezogen.
Von Landespolizei Saarbrücken
Saarbrücken. In einer sogenannten Beschwerdestelle im Friedrichsthaler Stadtteil Bildstock hatten Beamte des Verkehrsdienstes Mitte des Landespolizeipräsidiums gestern (18.01.2017) ihre Messgeräte aufgebaut.
Der Autofahrer, der an der innerörtlichen Kontrollstelle mit einer Geschwindigkeit von 96 Stundenkilometern gemessen wurde, muss jetzt für einen Monat auf seinen Führerschein verzichten und bekommt obendrein noch zwei Punkte in Flensburg.
Weitere 40 Fahrzeuge passierten am gestrigen Mittwoch zwischen 17:40 Uhr und 18:50 Uhr die Kontrollstelle in der Illinger Straße mit einer Geschwindigkeit von mehr als 50 Stundenkilometern. Die Fahrer müssen deshalb mit einem Verwarnungs- oder gar einem Bußgeld rechnen.
Bereits am Vormittag (ebenfalls 18.01.2017) hatten Beamte des Verkehrdienstes Mitte bei Verkehrskontrollen in Saarbrücken-Burbach zwei Fahrzeugführer festgestellt, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen.
Einer der beiden, ein 21-jähriger Mann aus Saarbrücken-Burbach, versuchte sich der Verkehrskontrolle zu entziehen. Der Fluchtversuch fand vor einer geschlossenen Schranke jedoch ein jähes Ende. Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrer erheblich unter dem Einfluss berauschender Mittel stand und keinen Führerschein besaß. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. An dem nicht versicherten und nicht zugelassenen PKW waren zudem falsche Kennzeichen angebracht, die die Beamten sicherstellten. Gegen den Fahrzeugführer wurden Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie das Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet.
Der Drogenvortest eines weiteren Fahrzeugführers aus Saarbrücken reagierte positiv auf Amphetamin und Kokain, woraufhin der Mann die Beamten ebenfalls zur Entnahme einer Blutprobe begleiten musste. Der ausgehändigte Führerschein des Fahrers stellte sich als Totalfälschung heraus. Seine deutsche Fahrerlaubnis war ihm bereits nach einer vorangegangenen Trunkenheitsfahrt entzogen worden. Das falsche Dokument wurde ebenfalls von der Polizei einbehalten. Gegen den 48-jährigen Mann wurden Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.