Versammlungen im öffentlichen Raum ab 27. April wieder zulässig

Private Ansammlungen weiterhin nicht erlaubt. Versammlungen im öffentlichen Raum ab 27. April wieder zulässig

„In den vergangenen Wochen musste das Recht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Da auch Dank der Disziplin und Umsicht der Saarländerinnen und Saarländer unsere Maßnahmen Wirkung gezeigt haben, können erste Versammlungen unter strengen Hygienevorkehrungen wieder zugelassen werden“, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
Ab dem 27. April sind Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes – sogenannte Standkundgebungen unter freiem Himmel – unter besonderen Auflagen wieder erlaubt, wenn die Hygienevorschriften eingehalten werden können. Dabei muss der Mindestabstand der Teilnehmer sichergestellt werden und besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen der zuständigen Behörden müssen beachtet werden.
Private Ansammlungen im öffentlichen Raum, wie beispielsweise freizeitlich motivierte Treffen mit mehr als einer Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, sind auch weiterhin zum Schutz vor Ansteckung untersagt. Auch der Mindestabstand von zwei Metern zu Personen im öffentlichen Raum soll nach wie vor eingehalten werden. Die aktuelle Ausgangsbeschränkung gilt vorerst weiter bis einschließlich zum 03. Mai 2020.

text.Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
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red.zbs / mp