Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin
Dudweiler. Am Samstag, 11.01.2020, gg. 11:30 Uhr, setzte sich ein unbekannter männlicher Täter mit einer 77-Jährigen fernmündlich über deren Festnetzanschluss in Verbindung. Er stellte im Telefonat einen Lottogewinn in Aussicht, dessen Auszahlung jedoch vorab einen Gebührenausgleich in Höhe von 990 EUR erfordere. Diese „Transportkosten“ sollten durch den Kauf von sog. steam-Guthaben-Karten beglichen werden. Tatsächlich kam es schlussendlich nicht zur Übermittlung von diesen Guthaben-pins an den Täter.
Anmerkung der Polizei. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, nicht auf dubiose Gewinnversprechen etc. einzugehen und Angehörige und Bekannte entsprechend zu sensibilisieren.
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red.zbs / mp