Volksverhetzende Parolen

Polizei ermittelt nach zwei Vorfällen in Neunkirchen und St. Wendel Volksverhetzende Parolen

Saarbrücken/Neunkirchen/St.Wendel -Am gestrigen Freitag (14.06.2024) sowie in der Nacht zum Samstag (15.06.2024) erhielt die saarländische Polizei in zwei Fällen Mitteilungen über volksverhetzende Parolen mehrerer Personen. Die Polizei schritt in beiden Fällen vor Ort ein. Die Abteilung Staatsschutz des Landespolizeipräsidiums betreibt nun entsprechende Ermittlungsverfahren.
Im ersten Fall erhielt die Polizei am Freitag, den 14.06.2024 gegen 22:40 Uhr die Mitteilung eines Gaststättenbetreibers aus der St. Wendeler Innenstadt, wonach im Umfeld der Gaststätte eine größere Personengruppe volksverhetzende Parolen grölen würde und den Hitlergruß zeige. Die Mitteilung konnte nach Zeugenbefragungen und der Sicherstellung von Beweismitteln vor Ort bestätigt werden.
Die Polizeikräfte vor Ort kontrollierten die im Verdacht stehende Personengruppe. Demnach handelt es sich hierbei um acht, teilweise polizeibekannte, Personen im Alter von 16 bis 27 Jahren aus dem Landkreis St. Wendel. Nach den für die Ermittlungen erforderlichen Erstmaßnahmen erhielten alle Personen einen Platzverweis.
Im zweiten Fall erhielt die Polizei am frühen Samstagmorgen gegen 02:50 Uhr die Mitteilung, dass in einer Gaststätte in Schiffweiler eine Schlägerei unmittelbar bevorstehe und mehrere Personen rechtsextreme Parolen skandieren würden. Bis zum Eintreffen der Polizei wurden die in Rede stehenden Personen aus der Gaststätte verwiesen und hatten sich bereits entfernt. Ersten Ermittlungen vor Ort zufolge skandierten vier Personen ausländerfeindliche Parolen zu einem hierdurch bekannten Popsong und zeigten teilweise auch den sog. Hitlergruß.
Während der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme vor Ort kehrte die Personengruppe zur Gaststätte zurück. Demnach handelte es sich hierbei um drei Männer im Alter von 20 bis 23 Jahre und eine 19-Jährige, allesamt aus dem Landkreis Neunkirchen. Die Polizeibeamten führten auch hier erste polizeiliche Maßnahmen gegen die Tatverdächtigen durch und erteilten alle einen Platzverweis. Besonders auffällig ist hier, dass die Gruppe ihr Verhalten sogar bei Anwesenheit der Polizei fortsetzte und eine Person u.a. „Sieg Heil“ skandierte. Erst nach und nach stellten die Personen ihr Verhalten ein und befolgten schließlich den Platzverweis.
Die Polizei leitete in beiden Fällen entsprechende Strafverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ein. Die Ermittlungen, die die Abteilung Staatsschutz im Landespolizeipräsidium übernommen hat, dauern an.

Quelle. Landespolizeipräsidium Saarland