CDA Neunkirchen fordert Chancengleichheit beim digitalen Bildungszugang für Kinder mit Grundsicherung
Thomas W. Schmitt, Stv. Kreisvorsitzender der CDA und selbst Bildungsaufsteiger: „Die technische Ausstattung darf bei Schulkindern nicht darüber entscheiden, ob sie gleiche Startchancen in Bezug auf Bildung und Teilhabe haben.“
Seit die Schulen wegen der Corona-Pandemie geschlossen waren, sind viele Kinder zu Hause unterrichtet worden (Stichwort: „Homeschooling“), auch im Kreis Neunkirchen – oft aber unter sehr ungleichen Bedingungen. Die notwendige technische Ausstattung für das Distanzlernen stand dabei in vielen Haushalten entweder gar nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung.„Manche Elternhäuser sind gut ausgestattet, andere haben nicht einmal einen Computer, geschweige denn eine für das digitale Lernen notwendige stabile Internetverbindung. Gerade bei Kindern, die in Familien aufwachsen, die von der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) leben müssen, fehlte es zudem oft am ruhigen Platz oder überhaupt am Platz zum Lernen.“, betont Thomas W. Schmitt, Stv. Kreisvorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), dem Sozialflügel der CDU im Kreis Neunkirchen. Für ihn sind dies Hinweise darauf, dass sozialer Aufstieg mit der Corona-Krise noch schwieriger geworden ist.
Die Kreis-CDA begrüßt deshalb auch einen Beschluss des Landessozialgerichts NRW Anfang dieser Woche hinsichtlich der Kostenübernahme eines Tablet-PCs, der für die Teilnahme einer bedürftigen Schülerin am digitalen Unterricht erforderlich ist. Anlass war der Eilantrag einer 14 Jahre alten Gymnasiastin, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II beziehen. Ende Januar 2020 beantragte sie beim Jobcenter einen internetfähigen Computer und legte eine Bestätigung der Schule vor, wonach sie diesen für Hausaufgaben benötige. Das Jobcenter und erstinstanzlich auch das Sozialgericht verneinten jedoch einen Anspruch. Den sah das Landessozialgericht jedoch grundsätzlich als gegeben. Die geltend gemachten Kosten von rund 150 Euro stellten einen unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf dar, der anzuerkennen sei. Für Schmitt istnach dieser Entscheidung klar: „Der Gerichtsbeschluss hat gezeigt, dass in Zeiten der Corona-Pandemie ein internetfähiger PC oder Tablet essentieller Bestandteil des Bedarfs für Bildung und Teilhabe ist. Unabhängig vom Corona-bedingten E-Learning hat die allgemein immer wichtiger werdende Funktion dieser Geräte für den Unterricht bereits zu einer Veränderung der rechtlichen Bewertung geführt, das zeigen einzelne Urteile der Sozialgerichte.Für die Zeit nach Corona sollten daher die Bedarfe für Bildung und Teilhabe im SGB II generell regelmäßig einer Überprüfung unterzogen werden, um neu entstehende Bedarfe wie zum Beispiel die technische Grundausstattung zur Teilhabe am Digitalunterricht, frühzeitig zu erkennen. Dann gilt es Leistungskomponenten im Bildungspaket zu ergänzen oder anzupassen. Die technische Ausstattung darf bei Schulkindern nicht darüber entscheiden, ob sie gleiche Startchancen in Bezug auf Bildung und Teilhabe haben.“
Die Kreis-CDA begrüßt, dass sich die beiden Kreistagsfraktionen von CDU und SPDbereits mit dem Problem befasst haben und dazu die Schulbuchausleihe reformieren wollen. Die Aufnahme digitaler Endgeräte in die Ausleihe soll allen Schülern die gleichen Lernmöglichkeiten bieten. „Bei uns im Kreis hat man die Zeichen der Zeit erkannt, um niemanden zurückzulassen und sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Chancen beim digitalen Bildungszugang haben. Dennoch muss es künftig eine Art `Früherkennung` im bundesweiten Unterstützungssystem geben, damit sich neu entwickelnde Bedarfe früh in den Leistungen für Bildung und Teilhabe abbilden. Die Bedarfsdeckung darf nicht von Gerichtsurteilen abhängen. Nur so sind gleiche Startchancen bereits von Anfang an zu gewährleisten.“, bekräftigt Schmitt abschließend.
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red.zbs