Neuer Bußgeldkatalog des Kraftfahrtbundesamtes.
Ab dem heutigen Dienstag, 28.04.2020 gibt es Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO), die 12. Auflage des Bußgeldkataloges ist in Kraft. Die Änderungen sind massiv und betreffen den ruhenden und den fließenden Verkehr. So werden beispielsweise neue bzw. erhöhte Geldbußen fällig – insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen. Auch wird das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Außerdem droht für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister. Bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts nun bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h. Die neuen Verordnungen und Bußgelder sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zusammengefasst und können dort nachgelesen werden.
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red.zbs / mp