Warum untersagen und auch noch sanktionieren ?

Dennis Lander: Wir brauchen eine offene Diskussion über die Beschneidung von Grundrechten im Saarland, ihre Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit.  Warum untersagen und auch noch sanktionieren ?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht Demonstrations-Verbote in Stuttgart und Gießen, die mit dem Infektionsschutz begründet worden waren, gekippt hat, und auch der Präsident des saarländischen Verfassungsgerichts, Prof. Roland Rixecker erklärt: „Die Grundrechte dürfen nicht länger als unbedingt erforderlich in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt werden“, fordert Dennis Lander, Innen- und Rechtspolitiker der Linksfraktion im Saarländischen Landtag, eine offene Diskussion über die Beschneidung von Grundrechten im Saarland, ihre Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit. „Herr Rixecker hat völlig Recht, wenn er sagt: ‚Wenn jemand im Park in der Sonne sitzt auf einer Bank und niemand sitzt sonst dabei, oder ein anderer zwei Meter entfernt, dann frage ich mich: Warum soll das untersagt und auch noch sanktioniert werden?‘ Es ist auch weder verhältnismäßig, noch für eine freie rechtsstaatliche Gesellschaft hinnehmbar, wenn die Polizei kontrollieren kann, wer sich privat in welcher Wohnung oder in welchem Garten aufhält und dies auch noch sanktionieren kann. Dass im Saarland anders als in anderen Bundesländern das Picknicken oder auf einer Parkbank-Sitzen kriminalisiert wird, ist unverhältnismäßig und auch für den Infektionsschutz nicht unbedingt erforderlich. Dass im Saarland und in Bayern nur aus dem Haus gehen darf, wer einen aus Sicht der Landesregierung ‚triftigen Grund‘ dafür hat, ist fragwürdig. Und es ist überfällig, dass wir darüber diskutieren, wie lange und in welchem Umfang wir noch eine Art Generalermächtigung für die Exekutive durch das Infektionsschutzgesetz dulden, und wann die notwendige parlamentarische und gerichtliche Kontrolle der getroffenen Schutzmaßnahmen wieder vollumfänglich beginnt. Eine reine Information der Abgeordneten über bereits getroffene Entscheidungen der Regierung – meist noch nachdem die Presse bereits informiert wurde – ersetzt keine Kontrolle durch das Parlament.“ Das gelte auch für Überlegungen, nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine Maskenpflicht einzuführen. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass auch wirklich jeder Zugang zu einer Maske hat. „Viele Saarländer fragen sich, wie es kommt, dass Regierungen im Zuge des Infektionsschutzes erhebliche Grundrechts-Eingriffe vorgenommen und ganze Wirtschaftszweige lahmgelegt haben, aber nicht Betriebe zur Umstellung ihrer Produktion auf diese Masken verpflichtet haben, um die Engpässe zu beheben“, so Lander abschließend.

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red.zbs / mp