Weitere Verkehrskontrollen in der Vorfaschingszeit

Polizei kündigt weitere Verkehrskontrollen in der Vorfaschingszeit und über Fasching an. Polizei SAL

Von PI St.Wendel

St. Wendel. Am Dienstag, dem 10. Februar führte die Polizeiinspektion St. Wendel eine Verkehrskontrolle in der Vorfaschingszeit durch.

Die Kontrollstelle wurde an verschiedenen Örtlichkeiten eingerichtet, u.a. in Alsweiler in der Tholeyer Straße. Insgesamt wurden hier 18 Gurt-Verstöße, 3x Handy-Verstoß, etliche Verwarnungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren festgestellt und auch entsprechende Anzeigen gefertigt. Erfreulicherweise wurden keine Drogen und Alkoholverstöße festgestellt.

Über die Faschingstage, so der stellvertretende Leiter der St. Wendeler Polizei, Ralf Kartes, werden weitere Kontrollen durchgeführt werden. Die Bekämpfung einer der Hauptunfallursachen „Alkohol im Straßenverkehr“ genießt für die Ordnungshüter weiterhin Priorität. Viele unvernünftige Verkehrsteilnehmer unterschätzen noch immer die Wirkung des Alkohols und tun eine Fahrt im Rauschzustand als Bagatelle ab. Bei vielen Autofahrern mag Leichtfertigkeit im Umgang mit Alkohol und Verkehrsteilnahme schon den Führerschein, viel Geld, Leben und Gesundheit gekostet haben, so Kartes. Neben dem Unfallgeschehen trägt auch die hohe Zahl von Alkoholfahrten zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit für alle anderen Verkehrsteilnehmer bei. Daneben hat die Polizei auch drogenbeeinflusste Fahrzeugführer im Auge, die überwiegend der Gruppe der „Jungen Fahrer“ angehören.

Nach einem Glas Bier ist mit ersten Einbußen der Wahrnehmungsfähigkeit zu rechnen. Zwei Bier oder zwei Glas Sekt führen bereits zum Nachlassen des Sehvermögens, der Kritik- und Urteilsfähigkeit, Fehleinschätzung der Geschwindigkeit und zur Verlangsamung der Hell-Dunkel-Anpassung der Augen. Doch auch die Fahrt am nächsten Morgen kann den Führerschein kosten. Alkohol „lebt nach“. Wer feucht-fröhlichen Ramba-Zamba bis in die frühen Morgenstunden macht, muss bis in die Mittagsstunden mit Restalkohol rechnen. Ein paar Stunden Schlaf reichen nach einem Rausch nicht aus. Wer morgens um drei mit satten zwei Promille ins Bett steigt, hat morgens um acht immer noch über 1,3 Promille – viel zu viel, um Auto zu fahren. Auch die alten „Geheimrezepte“ wie starken Kaffee trinken, kalt duschen, helfen nichts. „Alkohol lässt sich nicht verdünnen.“ Im Gegenteil: Falsche Ernährung, Rauchen Drogen oder koffeinhaltige Getränke, besonders Ermüdung, Ungeduld, Ärger oder ein schlechtes Gewissen verstärken die Alkoholwirkung nachhaltig.

Grundsätzlich gilt: Wer ab 0,3 Promille einen Unfall baut, oder Schlangenlinien fährt, hat mit schweren Konsequenzen in einem Strafverfahren zu rechnen. Insbesondere bei Personenschäden kann es zu Freiheitsstrafen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen kommen. Versicherungen können ihre Haftung einschränken oder sogar ausschließen. Auch der Arbeitgeber kann bei Entzug der Fahrerlaubnis eine Abmahnung bis hin zur Kündigung aussprechen. Ganz abgesehen von den Folgekosten durch die verkehrspsychologische Beratung, die Nachschulung oder den erneuten Erwerb des Führerscheins. Keine Taxi- oder Busfahrt kann so teuer sein, so der Hauptkommissar Kartes von der Polizei in St. Wendel.

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