Einführung der Musterklage – Jost: Unsere Bemühungen haben sich ausgezahlt.
„Lang genug hat’s gedauert. Ich freue mich aber, dass unsere Bemühungen, die Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher in Klageverfahren gegenüber Konzernen zu stärken, doch noch erfolgreich waren“, kommentiert Verbraucherschutzminister Reinhold Jost die Entscheidung des Bundeskabinetts, eine so genannte Musterfeststellungsklage einzuführen.
Das Saarland hatte sich bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz vor zwei Jahren für die Einführung einer Musterfeststellungsklage stark gemacht. Die Vertreter der anderen Bundesländer konnten damals überzeugt werden, sich der saarländischen Initiative anzuschließen. Jost: „Nach anfänglicher Blockade im Bund können wir mit diesem Beschluss einen echten verbraucherschutzpolitischen Fortschritt verbuchen. Dazu hat sicherlich auch der öffentliche Druck im Zuge des Diesel-Skandals beigetragen.“
Die Sammelklage sei ein wichtiges Instrument für die Verbraucher. Betroffene könnten damit endlich ihre Fälle bündeln und sich mit der Unterstützung einer Verbraucherorganisation, etwa der Verbraucherzentrale, gegen Übervorteilung und Abzocke zu wehren. „Das ist unser Ziel: Konzerne sollen mit unlauteren Geschäftspraktiken nicht mehr ungeschoren davon kommen, nur weil auf sich allein gestellte Bürger ihre Ansprüche vor Gericht nicht durchsetzen können“, so der Verbraucherschutzminister und amtierende Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz.
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red.zbs