Wiederholte Fälle des Hausfriedensbruchs

Zuwiderhandlungen werden vom Eigentümer zur Anzeige gebracht.  Wiederholte Fälle des Hausfriedensbruchs

Lebach. Auf dem Gelände eines Hartsteinwerkes im Bereich Lebach-Steinbach kommt es immer wieder zum Betreten durch Unberechtigte. Es handelt sich bei dem gesamten Steinbruch um ein privates Firmengelände. Das Betreten entgegen des Verbots (eine entsprechende Beschilderung ist an den offiziellen Zugangswegen vorhanden) stellt einen Hausfriedensbruch dar. Nicht zuletzt ist das Betreten wegen der herrschenden Gefahren auf dem weitläufigen und unwegsamen Gelände untersagt. Zuwiderhandlungen werden vom Eigentümer zur Anzeige gebracht und
strafrechtlich verfolgt.

text.Polizeiinspektion Lebach
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red.zbs / mp