Windelbonus wird für das vorhergehende Kalenderjahr als Einmalbetrag überwiesen
Bürgerinnen und Bürger können bis Dienstag, 30. Juni 2020, Anträge für den Windelbonus für das Jahr 2019 stellen. Die Anträge nehmen die vier Bürgerämter der Landeshauptstadt Saarbrücken entgegen.
Die Landeshauptstadt gewährt einen jährlichen Windelbonus von 30 Euro für jedes Kind bis zum dritten Lebensjahr und von 55 Euro für Inkontinenzpatienten.
Den Antrag auf den Windelbonus für Kinder können die Erziehungsberechtigen stellen. Inkontinenzpatienten können den Antrag entweder selbst stellen, sich durch Angehörige
oder eine Betreuerin oder einen Betreuer vertreten lassen. Sie müssen dem Antrag ein aktuelles ärztliches Attest beifügen, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt, falls beim Bürgeramt noch kein solches Attest für den Windelbonus vorliegt. Außerdem müssen Bürgerinnen und Bürger mit erstem Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet sein und in privaten Haushalten leben.
Der Windelbonus wird für das vorhergehende Kalenderjahr als Einmalbetrag überwiesen.
Die vier Bürgerämter sind unter folgenden Adressen zu erreichen:
Bürgeramt City, Gerberstraße 4, 66111 Saarbrücken
Bürgeramt Dudweiler, Am Markt 1, 66125 Saarbrücken
Bürgeramt West, Burbacher Markt 20, 66115 Saarbrücken
Bürgeramt Halberg, Kurt-Schumacher-Straße, 66130 Saarbrücken
Interessierte können den Antrag auch direkt online unter www.saarbruecken.de/windelbonus stellen.
text.stadt saarbrücken
foto.symbol
red.zbs / mp