Rund 200 Beschäftigte überprüft
Saarbrücken/Kaiserslautern/Landau in der Pfalz Am 02. Juli kontrollierten 56 Beschäftigte des Hauptzollamts Saarbrücken im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz die Gebäudereiniger.
Die angetroffenen Personen wurden zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und damit auch nach dem Lohn, der Arbeitszeit und der Dauer der Beschäftigung befragt.
Zum Schutz der Arbeitnehmer wurde unter anderem geprüft, ob der tarifliche Mindestlohn in Höhe von 10,30 Euro (Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) bzw. 13,55 Euro (Glas- und Fassadenarbeiten) gezahlt wurde.
Insgesamt wurden rund 200 Beschäftigte überprüft. In mehreren Fällen sind weitere Überprüfungen notwendig, weil Anhaltspunkte für folgende Verstöße vorlagen:
– 53 x Unterschreitung des Mindestlohns
– 13 x Leistungsbetrug
– 15 x Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen (Vorenthalten
und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Strafgesetzbuch)
– 3 x Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Arbeitserlaubnis
Die Auswertung der Überprüfungen dauert noch an. Mehrfach schließen sich außerdem Geschäftsunterlagenprüfungen an.
Zusatzinformation: Die Kontrollen wurden zeitgleich deutschlandweit durchgeführt. Diese bundesweiten Überprüfungen bieten dem Zoll die Gelegenheit überregionale Erkenntnisse zu einer Branche zu gewinnen, die oftmals Aufschluss über gängige Begehungsformen der Schwarzarbeit geben.
text.Hauptzollamt Saarbrücken
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red.zbs